DBV Diensthaftpflichtversicherung
3% Beitragsvorteil
DBV Diensthaftpflichtversicherung
3% Beitragsvorteil
DBV Diensthaftpflichtversicherung
Beschäftigte im Öffentlichen Dienst haften für (grob) fahrlässig verursachte Schäden aus eigener Tasche, was im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein kann. Die DBV Diensthaftpflichtversicherung schützt Dich bei Schadenersatzforderungen Dritter bzw. Regressansprüchen Deines Dienstherrn/Arbeitgebers.
Die Vorteile
der DBV Diensthaftpflichtversicherung
- 60 Millionen Euro Versicherungssumme
- Weltweit abgesichert
- Verträge bequem online verwalten
- Sehr guter Schutz laut dem größten Vergleichsportal
- Flexibler Baustein Dienst-/Vermögensschadenhaftpflicht
- Auch als eigenständiger Vertrag ohne die Privathaftpflicht abschließbar
- Zusätzlicher Bündelnachlass bis zu 20% bei Abschluss mehrerer Versicherungssparten
- 60 Millionen Euro Versicherungssumme
- Weltweit abgesichert
- Verträge bequem online verwalten
- Sehr guter Schutz laut dem größten Vergleichsportal
- Flexibler Baustein Dienst-/Vermögensschadenhaftpflicht
- Auch als eigenständiger Vertrag ohne die Privathaftpflicht abschließbar
- Zusätzlicher Bündelnachlass bis zu 20% bei Abschluss mehrerer Versicherungssparten
7 bis 24 Uhr
(gebührenfrei)
0800 3203207
Dein*e
DBV Berater*in
vor Ort
Beispiele
Maria, 28, Lehrerin
Im Physikunterricht lässt Maria ihre Klasse einen Versuch aufbauen. Dabei erklärt sie die Versuchsanordnung nicht ausführlich genug. In der Folge überhitzen teure Messgeräte so stark, dass sie Schaden nehmen und ersetzt werden müssen. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV übernimmt den Schaden an den Geräten für Maria.
Ansgar, 35, Polizist
Während einer Einsatzfahrt verursacht ein Ansgar einen Verkehrsunfall, bei dem Personen- und Sachschäden entstehen. Das Gericht urteilt, dass er grob fahrlässig gehandelt hat, weil er zwar mit Blaulicht, aber ohne Martinshorn gefahren ist und daher für den Schaden haften muss. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV übernimmt den Schaden für Ansgar.
Margarethe, 56, Finanzbeamtin
Die Frist zur Vollstreckung eines Steuerbescheids wird von Margarete grob fahrlässig zu lange hinausgezögert, deswegen verjährt die Steuerschuld (was den Steuerschuldner sicherlich freut) und dem Staat entgehen Steuereinnahmen. Die Finanzbehörde als Dienstherr regressiert nun Margarethe, sie muss die entgangenen Steuerschuld aus eigener Tasche dem Dienstherrn erstatten. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der DBV übernimmt den Schaden für Margarethe.
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